Dienstleistungsangebot

Rechtsanwälte Burckart & Dr. Offermann-Burckart
- die Anwälte der Anwälte



Warum auch Anwälte (manchmal) einen Anwalt brauchen:

  • Weil bei der Beantragung einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt/anwältin (nach dem neuen Recht) und dem Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung Vieles zu beachten ist. 
  • Weil bei Sozietäts- und sonstigen Gesellschaftsverträgen der Teufel im Detail steckt und man als Beteiligter nicht den hinreichend "distanzierten" Blick auf die Probleme hat.
  • Weil das Berufsrecht komplizierter ist, als es aussieht, und die disziplinarrechtlichen bzw. verwaltungsrechtlichen Verfahren vor den Anwaltsgerichten, Anwaltsgerichtshöfen und dem Anwaltssenat des BGH eigenen Gesetzmäßigkeiten folgen.
  • Weil fachkundig erstellte Gutachten häufig "Wunder wirken" und z.B. vor dem Verlust eines Prozesses oder auch "nur" dem eines Mandates bewahren können.
  • Weil der Anwalt in eigenen Angelegenheiten "einen Narren zum Mandanten" hat.

  
Was wir für Sie tun können:

  • Beratung und Vertretung von Unternehmens- und Verbandsjuristen/innen im Verfahren auf Zulassung als Syndikusrechtsanwalt/anwältin und auf Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung
  • Beratung über die "passgenaue" Gesellschaftsform für Ihre Kanzlei, Entwerfen von Gesellschaftsverträgen, Überprüfen bestehender Verträge, Vermittlung bei gesellschaftsinternen Streitigkeiten, Beratung und Vertretung bei Ausscheiden und Auseinandersetzung
  • Beratung zu berufsrechtlichen Fragestellungen (z.B. zum Thema Interessenkollision)
  • Vertretung in berufsrechtlichen Aufsichts- , Disziplinar- oder Strafverfahren
  • Beratung und Vertretung in berufsrechtlichen Verwaltungsverfahren (etwa wenn ein Fachanwaltsantrag negativ beschieden oder die Zulassung widerrufen wurde)
  • Beratung in gebührenrechtlichen Angelegenheiten, Überprüfung von Kostennoten und Vergütungsvereinbarungen, Vertretung in Gebührenprozessen
  • Beratung und Vertretung in Haftungsangelegenheiten
  • Erstattung von Gutachten oder - in eiligen Fällen - von Kurz-Statements zur Wirksamkeit von Gesellschaftsverträgen, zum Vorliegen einer Interessenkollision etc.
  • Coaching von Berufsträgern und/oder Kanzleimitarbeitern - einzeln oder in der Gruppe 

Selbstverständlich beraten und vertreten wir in den aufgezeigten Zusammenhängen auch andere Freiberufler sowie Unternehmen und Mandanten.

Wir sind bundesweit tätig. Gerne nehmen wir Ihre Telefonate und E-Mails in Empfang. Falls ein persönliches Treffen erforderlich ist, freuen wir uns auf Ihren Besuch in unseren Kanzleiräumen. Als besonderen Service bieten wir auch an, Sie aufzusuchen. Dies ist insbesondere bei Kanzleiberatungen und -coachings sinnvoll.

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen mit Vertretungen gegenüber Rechtsanwaltskammern, der Deutschen Rentenversicherung Bund und sonstigen Verwaltungsbehörden und außerdem über umfassende Prozesserfahrungen in Verfahren vor den Anwaltsgerichten, den Anwaltsgerichtshöfen und dem Anwaltssenat des BGH, vor Sozialgerichten und Zivilgerichten.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen