- Gespräch mit dem Arbeitgeber
- Änderung des Arbeitsvertrags (oder Abschluss eines neuen Arbeitsvertrags)
- Erstellen einer Tätigkeitsbeschreibung, die Tätigkeiten und Tätigkeitsmerkmale des § 46 Abs. 3 u. 4 BRAO abbildet
- gleichzeitiger Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (Adressat ist das zuständige Versorgungswerk)
Für zugelassene Syndikusrechtsanwälte gilt:
Achtung beim Tätigkeitswechsel!