Seminarangebot zur Großen BRAO-Reform

Seminar zum anwaltlichen Berufsrecht
unter besonderer Berücksichtigung der Großen BRAO-Reform

Am 01.08.2022 war es endlich so weit. Die bereits Mitte 2021 verabschiedete Große BRAO-Reform (BGBl. 2021 I S. 2363) ist in Kraft getreten.

Neuerungen gibt es insbesondere im Recht der „Berufsausübungsgesellschaft“ (Stichworte: Zulassung, Berufspflichten, interprofessionelle Zusammenarbeit, Zulässigkeit der GmbH & Co. KG, beA) und der Bürogemeinschaft, bei der Interessenkollision (§ 43a Abs. 4 - 6 BRAO n.F.) und den Tätigkeitsverboten bei nichtanwaltlicher Vorbefassung (§ 45 BRAO n.F.), aber auch im Recht der Syndikusrechtsanwälte (§ 46 Abs. 6 BRAO n.F.).

Die 7. Satzungsversammlung hat bereits reagiert und notwendige Anpassungen bzw. Änderungen an einigen Vorschriften der BORA (insbesondere an § 3) vorgenommen.

Das Seminar informiert über alle diese Neuerungen ebenso wie über größere und kleinere Veränderungen im Rahmen anderer Gesetzgebungsverfahren der letzten Zeit (z.B. Novellierung der Verschwiegenheitsverpflichtung in Zusammenhang mit dem sog. Outsourcing von Dienstleistungen, Erleichterungen im Vertretungsrecht, Lockerungen in den Bereichen Erfolgshonorar und Gebührenunterschreitung) und natürlich über die schon länger bestehenden und weiterhin geltenden Bestimmungen des anwaltlichen Berufsrechts. Dabei werden die einzelnen Regelungen auch in ihrem jeweiligen Kontext, etwa in Zusammenhang mit den ebenfalls erfolgten Änderungen im StGB, RVG und RDG etc., dargestellt. Berücksichtigung findet selbstverständlich außerdem die Rechtsprechung u.a. des Anwaltssenats des BGH und der Anwaltsgerichtshöfe der Länder sowie der Anwaltsgerichte.

Das Seminar richtet sich an alle Rechtsanwältinnen und -anwälte sowie Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälte und nicht zuletzt auch an neu zugelassene Kolleginnen und Kollegen, die die Verpflichtung von § 43f BRAO n.F. (Teilnahme an einer Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht) erfüllen müssen.

Dauer: Wahlweise 5 oder 2,5 Zeitstunden.

Art der Veranstaltung: Wahlweise als Präsenzveranstaltung oder Online-Seminar.

Die Referentin Dr. Susanne Offermann-Burckart ist Rechtsanwältin und Mediatorin, Spezialistin im anwaltlichen Berufs- und Gesellschaftsrecht, u.a. Mitglied der Satzungsversammlung und (Mit-)Herausgeberin und Autorin mehrerer Kommentare und Lehrbücher zum anwaltlichen Berufsrecht, Fachanwaltsrecht, Syndikusrecht sowie RDG und außerdem Autorin zahlreicher Fachaufsätze zum Berufsrecht, Gesellschaftsrecht etc.


Das vorstehende Angebot richtet sich an Institutionen und Kanzleien (Stichwort: Inhouse-Seminar).

Weitere Infos erhalten Sie unter den üblichen Kontaktdaten.