Samstag, 9. März 2024

Anwaltsrecht.Berufsrecht



Herzlich willkommen auf den Berufsrechts-Seiten

der Rechtsanwälte und Mediatoren
Burckart & Dr. Offermann-Burckart, Freiherrenstr. 46, 41515 Grevenbroich, 02181/248207.
Für den schnellen Kontakt:
s.offermannburckart@gmail.com


Nächstes Berufsrechtsseminar
mit Dr. Susanne Offermann-Burckart
i.S. von § 43f BRAO (und § 31 Abs. 2 S. 2 BORA) 
- 10 Zeitstunden online mit Zertifikat -
bei den Fachseminaren von Fürstenberg:
03., 04., 05. und 06. Juni 2024
(jeweils von 16.00 Uhr bis 18.45 Uhr)

jederzeit buchbar:
Inhouse-Seminare online oder in Präsenz
von 2,5 bis 10 Stunden Dauer
z.B.
3 Stunden Interessenkollision und Schweigepflicht
2,5 Stunden neues anwaltliches Gesellschaftsrecht


Wir sind bundesweit agierende
Spezialisten auf dem Gebiet des Anwaltsrechts und des Berufsrechts der Freiberufler.

Dr. Susanne
Offermann-Burckart
Wir beraten Rechtsanwälte und andere Freiberufler
in den Bereichen
Gesellschaftsrecht, Berufsrecht, Verwaltungsrecht, Syndikusanwaltsrecht, Rentenrecht, Strafrecht, Gebührenrecht, Haftungsrecht,
Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Wir erstatten (im Auftrag von Kanzleien, Kammern und auch einzelnen Berufsträgern) Gutachten
zur Wirksamkeit von Kanzleiverträgen, zum Vorliegen einer Interessenkollision, zu Gebührenfragen und zu allen berufsrechtlichen Problemstellungen.
Die Erstattung von Gutachten ist eine unserer Kernkompetenzen. Gerne arbeiten wir hier auch auf Festpreis-Basis.

Wir begleiten
angehende Syndikusrechtsanwälte in ihren Antragsverfahren.

Wir beraten
Freiberufler (auch Steuerberater, Ärzte, Apotheker, Architekten, Ingenieure etc.) und Arbeitgeber zu Fragen der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht.

Wir entwerfen
Gesellschaftsverträge für jede Kanzleiform.

Wir überprüfen
Gebührenrechnungen und Vergütungsvereinbarungen.

Wir unterstützen
andere Kanzleien im "backoffice", wenn sich in komplexen Mandaten Fragen aus unseren Kernbereichen ergeben. 

Wir nutzen für Mandanten unsere langjährigen Prozesserfahrungen
vor den Anwaltsgerichten, den Anwaltsgerichtshöfen und dem Anwaltssenat des BGH sowie den Sozialgerichten und den Zivilgerichten.



Nicht das Erzählte reicht,
nur das Erreichte zählt.



Tipps aus der Praxis

Achtung, wenn der Zulassungswiderruf droht:
"Vermögen" schützt nicht vor Vermögensverfall. Nur liquide Mittel zur kurzfristigen Begleichung aller offenen Verbindlichkeiten (oder Ratenzahlungs- oder Stundungsvereinbarungen) helfen.

Wenn es beim Fachanwaltsantrag knapp wird mit den Fallnachweisen:
Auf die richtige Gewichtung kommt es an. Schwierige und umfangreiche Mandate sind häufig mit einem höheren Faktor als 1 zu bewerten. Das kann und sollte schon in der Fallliste deutlich gemacht werden.

Wenn sich erst im Laufe der Mandatsbearbeitung eine Interessenkollision herausstellt:
Sobald das Problem erkannt wird, müssen umgehend alle betroffenen Mandate niedergelegt werden. Sonst wird aus Fahrlässigkeit - mit der Folge § 356 Abs. 1 StGB - Vorsatz.

Wenn aufgrund von § 31 BORA "Compliance" plötzlich zum Thema in der BAG wird:
Durch die Bestellung eines/r Berufsrechtsbeauftragten oder die Teilnahme an "berufsrechtlichen Schulungen" (auch inhouse) lässt sich leicht Abhilfe schaffen.

Wenn von angehenden Syndikusrechtsanwältinnen und -anwälten "Drittberatung" i.S. von § 46 Abs. 6 BRAO erbracht wird:
Da es sich hier nicht um "anwaltliche Tätigkeit" handelt, muss das Thema "Prägung" bedacht werden. Der Anteil der "Drittberatung" darf also nicht zu groß sein.

01.01.2024 - Inkrafttreten des MoPeG:
Auch Altverträge unterfallen dem neuen Recht und sollten auf ihre Gesetzeskonformität überprüft werden.



Wichtiges auf den ersten Blick

Gesellschaftsrecht
Große BRAO-Reform: §§ 59b ff. BRAO n.F. am 01.08.2022 in Kraft getreten
Aktuelle Überlegungen zu "Praxisnetzen" von Rechtsanwälten
OLG Düsseldorf zur Unwirksamkeit langfristiger Rentenversprechen
Vorschläge von BRAK und DAV zur Reform des berufsrechtlichen Gesellschaftsrechts
BVerfG erklärt Verbot der PartG von Rechtsanwälten mit Ärzten und Apothekern (§ 59a Abs. 1 S. 1 BRAO) für verfassungswidrig
BVerfG kippt Mehrheitsvorgaben für interprofessionelle GmbHs
BGH zur vereinfachten Auseinandersetzungsrechnung
Teil-Berufsausübungsgemeinschaft von Ärzten und Art. 12 GG

Syndikusanwälte
BSG: An ein Versorgungswerk gezahlte Mindestbeiträge sind Pflichtbeiträge i.S. von § 231 Abs. 4b S. 4 SGB VI
BGH: Jede rechtliche Beratung Dritter steht einer Zulassung als Syndikusrechtsanwalt entgegen
BGH zu den Anforderungen an die Darlegung der anwaltlichen Prägung
BGH zu § 46 Abs. 5 BRAO (externer Datenschutzbeauftragter)
BGH zur fachlichen Unabhängigkeit bei Richtlinien
Achtung beim Tätigkeitswechsel!
Kostentragungs-Pflicht der Rentenversicherung in erledigtem "Alt-Verfahren"
Zusicherung der fachlichen Unabhängigkeit in Vertragsergänzung reicht aus
Zulassung auch für "Schadenjuristen"

Fachanwaltschaften
BGH: Schwerpunkt im Personenbeförderungsrecht reicht zum Erwerb der Fachanwaltschaft Transportrecht nicht aus
BGH großzügig bei Ersetzungsmöglichkeiten im Insolvenzrecht
BGH: Vernehmungslehre und -taktik als Fortbildung im Verkehrsrecht/Kein Anspruch auf Entscheidung über die Eignung einer Maßnahme per VA
BGH: Keine Fortbildung durch Fachbeitrag auf eigener Homepage
Hohe Anforderungen an Theoerie-Nachweise i.S. von § 4 Abs. 3 FAO
Neuer "Fachanwalt für Migrationsrecht"
Fortbildung z.T. auch im Selbststudium möglich
Immer wieder spannend: Was ist ein Fall?
BGH zu Fallzahlen, Fachgespräch und Qualität
BVerfG (und BGH): Fachanwaltstitel lebt nach Zulassungsunterbrechung wieder auf

Interessenkollision
BGH zur Vertretung mehrerer Gesamtschuldner
Zur Gefahr latenter Interessenkonflikte im Mehrpersonenmandat - Aufsatz AnwBl. 2020, 602
Und auf einmal ist es Parteiverrat ... - Aufsatz AnwBl. 2019, 193
Interessenkollision - russisches Roulette oder beherrschbares Risiko? Aufsatz AnwBl. 2018, 200
Interessenkollision als Gebührenfalle? - LG Karlsruhe zur verfassungskonformen Auslegung von § 3 BORA
BGH zur Vertretung scheidungswilliger Eheleute unter Gebührengesichtspunkten

Sachlichkeitsgebot
Verstoß durch Drohung mit "Anschwärzung" zur Gebühreneintreibung

Umgehung des Gegenanwalts
Verstoß auch bei Anwaltsunterschrift per Faksimile-Stempel

Handakten
BGH zur Verjährung des Anspruchs auf Herausgabe von Handakten
§ 50 BRAO durch "kleine BRAO-Reform" völlig neu gefasst
BGH bestätigt berufsrechtliche Pflicht zur Herausgabe der Handakten

Vergütungsvereinbarungen
BGH: Treuwidrigkeit eines Rückzahlungsverlangens für überzahltes Anwaltshonorar nur in seltenen Fällen
BGH: Vergütungsvereinbarung muss optisch eindeutig abgegrenzt sein

Fremdgeld
BGH: Untreuevorwurf bei "Missmanagement" von Fremdgeldern nicht zwingend
BGH: § 43a Abs. 5 S. 2 BRAO kein Schutzgesetz i.S. des § 823 Abs. 2 BGB zugunsten von Rechtsschutzversicherern

Werbung
Spezialist, die zweite: Fachanwalt und Spezialist (für Erbrecht) muss höchste Anforderungen erfüllen
Dipl.-Wirtschaftsjurist auf Briefbogen nur mit Klarstellung zulässig
BGH äußert sich liberal zur Einzelfallwerbung
BGH verbietet Schockwerbung
BGH hält Hinweis "Spezialist im Familienrecht" für zulässig

Zulassung/Widerruf
BGH: Beschluss nach § 287a Abs. 1 InsO widerlegt nicht die gesetzliche Vermutung des Vermögensverfalls
Achtung: Beleidigung des Referendar-Ausbilders kann Anwalts-Zulassung kosten!
Instruktive BGH-Entscheidung zur Vermutung des Vermögensverfalls und Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

Vermischtes
BGH zum Schadensersatzanspruch des Mandanten bei vom Rechtsanwalt veranlasster vorzeitiger Kündigung des Mandatsvertrags
"Kleine BRAO-Reform" verkündet
BGH: § 4a Abs. 2 Nr. 1 RVG begründet Garantenstellung
BGH: Weiterleitung von Stellungnahmen nur mit Zustimmung des Anwalts erlaubt

Geldwäsche und Compliance
BVerfG: Restriktive Auslegung des Geldwäsche-Tatbestands bei Honorarannahme durch Strafverteidiger

Buch-Veröffentlichungen
2020: Remmertz, Legal Tech-Strategien für Rechtsanwälte
2019: 5. Auflage des Henssler/Prütting, Kommentar zur BRAO
2018: 3. Auflage des Kilian/Offermann-Burckart/vom Stein, Praxishandbuch Anwaltsrecht
2017: Die Neuregelung des Rechts der Syndikusanwälte in Theorie und Praxis
2016: Stolperfallen im Berufsrecht der Rechtsanwälte
2016: Das neue Syndikusrecht